
Alte Universitätsstraße 19
55116 Mainz – Germany
Tel.: +49/6131 / 3 93 93 60








1635 V 30 Friedensvertrag von Prag (Dresden)
Kaiser, Sachsen (Kurfürstentum) |
Seite 51 von 81 ![]() |
|
Einen oder mehr Stende von einem oder mehren
seiner Mit Stende tragenden Lehen und anderen
gerechtigkheiten, nichts so ihn thun oder
lassen Vorgegangen, wie auch keine Under-
bliebene Mu<e>t<.>ung oder Versaumbnus, so
etwa wegen vorgeweßener dieser letzten
Kriegs Unru<.>he beschehen, beÿgemessen
oder einige beschwerde zugezogen wer-
den, sondern alles so vorgangen, gentzlich ab-
gethan verloschen und aufgehoben sein.
Es soll auch wann Seither Anno 1630 am Kaÿ[serlichen]
Reichshof Rath Rechtliche Termin angesetzt wor-
den, und die Partheÿen darauf nicht
erschienen weren, oder ihre notturfft ge-
bührendt nicht eingebracht hetten, solches
ihnen gleichs falls zu keinem Nachtheil
und abbruch ihres Rechtens gereichen.
Es ziehen aber Ihre Kaÿ[serliche] Maÿ[estät] von dieser Amnistia
Seite 51 von 81 ![]() |